Pflege­hilfsmittel

Jeden Monat kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro erhalten!

Die Pflegekasse übernimmt für pflegebedürftige Personen zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40,00 € monatlich. Voraussetzung ist die Pflege zu Hause und das Vorliegen eines Pflegegrads (vormals Pflegestufe). Geregelt ist dies im Sozialgesetzbuch § 40 Abs. 2 SGB XI.

Wer kann die Pflegehilfsmittel bestellen?

  • Pflegebedürftige, die ambulant gepflegt werden und in einen Pflegegrad eingestuft sind
  • Angehörige, die für die zu pflegende Person bestellen
  • Pflegedienste, die für ihre Patienten das Pflegepaket bestellen

Geben Sie uns dafür einfach den Auftrag für eine monatliche Dauerversorgung und wir liefern Ihnen die gewünschten Pflegeprodukte jeden Monat ganz bequem nach Hause, solange der Vertrag mit der Pflegekasse gültig ist. Bestellen können Sie Ihre Pflegehilfsmittel per Post, telefonisch oder per E-Mail.
Die Bestellungen der Pflegehilfsmittel sind monatlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar.

Wir kümmern uns auch gerne um alles Weitere für Sie und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse: Laden Sie sich dazu den Antrag auf Pflegehilfsmittel bei uns auf der Website herunter und senden Sie diesen an uns. Wir reichen anschließend den Antrag auf Kostenübernahme für gesetzlich Krankenversicherte bei Ihrer Pflegekasse ein und rechnen bei Antragsbewilligung direkt mit dieser ab.

Hinweis für Privatversicherte: Den Antrag auf Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung können wir jedoch nur für gesetzlich Krankenversicherte bei deren Pflegekasse einreichen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie (wie gewohnt) bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.

Pflegehilfsmittel-Antrag einfach ausdrucken, unterschreiben und im Frei-Umschlag an uns senden.

Hier gibt es die Wechselerklärung  zum Download

Hier gibt es den Antrag zum Download

Wie erhalte ich die Pflegehilfsmittel?